Richtlinienänderung
Aus der Praxis
Richtlinien des Ministeriums für Bildung und Kultur für die Förderung von Kunstschulen im Saarland
Unsere Jugendkunstschule werden vom Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes institutionell gefördert.
Die Richtlinie soll alle fünf Jahre überprüft und ggf. überarbeitet werden. Für die anstehende Überarbeitung arbeitet das Ministerium vertrauensvoll und konstruktiv mit dem Landesverband zusammen. Im Lichte der bevorstehenden Novellierung der Förderrichtlinien hat der Vorstand In einem intensiven Prozess Vorschläge zur Änderungen des bestehenden Regelungsrahmens erarbeitet. Mit den Änderungen sollen rechtliche wie tatsächliche Probleme, die sich unseren Mitgliedern in der Vergangenheit unter den bestehenden Förderrichtlinien gestellt haben, künftig vermieden werden. Daneben möchten wir als Fachverband Verantwortung übernemen und so den neuen kulturpolitischen Leitlinien des Saarlandes Rechnung tragen.

















